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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen im Shop

1. Gutscheine können nicht in bar abgelöst werden.

2. Sollte der Wert der Konsumation niedriger sein als der Gutscheinwert, ist die Herausgabe von Bargeld nicht möglich.

3. Eine Rechnungslegung mit Steuerausweis kann erst zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheines erfolgen (UstG).

4. Der Gutschein erlangt erst nach Bezahlung seine Gültigkeit.

5. Der Gutschein ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum einlösbar. Kann einmalig verlängert werden.

6. Gekaufte Tickets können nicht zurückgeben werden!

7. Gerichtsstand ist Wels.

8. Die Fa. Fred-Oliver Braunesberger als Betreiber des Shops übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Beschädigung aufgrund der Postzustellung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Benutzung der Indoorkartanlage von KART-N-FUN Fred-Oliver Braunesberger in 4400 Steyr! Stand Juli 2008

I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers und seinen Gästen einer Kartreservierung

Der Kunde / Firma ist an die Bestellung gebunden.

Die Reservierung ist verbindlich abgeschlossen, wenn KART-N-FUN die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt ( per Mail binnen 48 Stunden ) oder die Reservierung ausführt. KART-N-FUN ist jedoch verpflichtet, den Besteller binnen 48 Stunden zu unterrichten, wenn KART-N-FUN die Reservierung nicht annimmt.

Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers aus der Reservierung bedürfen der schriftlichen Zustimmung von KART-N-FUN!

II. Haftungserklärung.

Hiermit erklärt der Besteller und erkennt durch seine Bestellung / Reservierung an, dass der Besteller ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko die Kartstrecke betritt, sich dort mit seinen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Freunden aufhält und auch auf eigene Gefahr die Karts benutzt. Der Kartbahnbetreiber und der Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch den Betrieb anderer Karts, deren Fahrer und/oder eigenes Verhalten entstehen. Die Haftung für jeglichen Schadensfall wird ausgeschlossen. Der Besteller trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern und/oder mit dem von ihm gesteuerten Kart verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wird die Kartbahn oder der Veranstalter von anderen Teilnehmern ihrer Veranstaltung auf Ersatz von Schäden in Anspruch genommen, die der Besteller verursacht hat, so stellt der Besteller die Kartbahn hiervon auf erste Anforderung frei.

Der Besteller versichert, dass er und seine Gäste, an keinerlei körperlichen Gebrechen leiden und/oder unter Alkohol-/Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, die ihre Fahrtüchtigkeit beeinflussen können.

Den Anweisungen des Streckenpersonals hat der Besteller und seine Gäste ausnahmslos Folge leisten. Sollte den Anweisungen nicht folge geleistet werden, ist KART-N-FUN berechtigt die Veranstaltung abzubrechen, ein Recht auf Rückzahlung der Bahnmiete besteht dadurch nicht!

Für Schäden, die entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass der Besteller und seine Gäste den Anweisungen des Streckenpersonals nicht Folge geleistet haben, übernimmt der Besteller die uneingeschränkte Haftung.

Die vorstehenden Bedingungen habe ich gelesen, verstanden und erkenne sie durch Kennzeichnung bei der Bestellung uneingeschränkt an.

III. Zahlungsbedingungen

Die Kosten für den Kartevent und Preise für Nebenleistungen sind vor Durchführung der Kartveranstaltung in bar oder mit Bankomat zur Zahlung fällig

Im Falle einer Banküberweisung muss der zu überweisende Betrag spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung auf unserem Konto eingegangen sein!

IV. Terminverlegung und Terminverlust

    Der Besteller kann bis zwölf Wochen vor Buchungstermin unentgeltlich die Reservierung widerrufen oder einen Ersatztermin bekannt geben.

Der Besteller kann bis zwei Wochen vor Buchungstermin unentgeltlich die Reservierung auf einen Ersatztermin (innerhalb 180 Tagen ) verschieben.

Sollte der Besteller die Buchung innerhalb von zwölf Wochen vor Buchungstermin stornieren, so werden 50% der Buchungskosten in Rechnung gestellt.

Läßt der Besteller den Buchungstermin ungenutzt verstreichen, so werden die Reservierungskosten zur Gänze in Rechnung gestellt!

V. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Wels.

VI. Wettbewerb

Damit der Wettbewerb bei unseren Kartrennen nicht materialabhängig entschieden wird, wird die Fahrzeugleistung ständig überwacht und die Karts exakt zeitgleich zueinander eingestellt. So gewährleisten wir eine max. Zeitstreuung von 3/10 sec. [...natürlich nur, wenn Ihre fahrerische Leistung mit dem Limit der Fahrzeuge übereinstimmt] ! 



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